NIS2: Hype und Realität, warum Panikmache fehl am Platz ist

NIS2: Hype und Realität, warum Panikmache fehl am Platz ist

1. Einleitung: Panikmache rund um NIS2

Wer in den letzten Monaten Posteingang oder LinkedIn-Feed geöffnet hat, konnte sich kaum retten vor einem Schlagwort: NIS2. Beratungsunternehmen überbieten sich mit Werbekampagnen, die auf den ersten Blick professionell wirken, aber bei näherem Hinsehen vor allem eines transportieren: Angst.

Die E-Mails beginnen oft mit alarmierenden Aussagen wie „Ihr Unternehmen riskiert Millionenstrafen, wenn Sie nicht sofort handeln“ oder „Geschäftsführer haften ab sofort persönlich“. Webinare versprechen „die letzte Chance, um nicht in die Haftungsfalle zu geraten“. Manche Werbetexte gehen sogar so weit, pauschal zu behaupten, dass jedes Unternehmen in Deutschland schon heute gesetzlich verpflichtet sei, konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Dieses Bild ist nicht nur verzerrt, sondern schlicht falsch. Zwar steht außer Frage, dass die NIS2-Richtlinie ein wichtiger Schritt für die europäische Cybersicherheit ist und dass Unternehmen sich mit ihr beschäftigen sollten. Aber die Realität in Deutschland ist eine andere: Die Richtlinie ist noch nicht in nationales Recht überführt, es existieren keine verbindlichen Fristen und auch keine Sanktionen, die heute schon greifen würden.

Trotzdem entsteht eine künstliche Dringlichkeit, die mehr mit Marketinginteressen zu tun hat als mit seriöser Beratung. Viele Firmen fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und beginnen, hektisch und unkoordiniert zu reagieren. Genau hier setzt ISX an: Wir rudern bewusst gegen diesen Strom. Unser Ziel ist es, für Klarheit zu sorgen, Fakten sauber einzuordnen und Unternehmen zu zeigen, wie sie sich sinnvoll vorbereiten können, ohne auf leere Drohkulissen hereinzufallen.

2. Hintergrund: Was ist NIS2 wirklich

Um die aktuelle Diskussion einordnen zu können, lohnt ein Blick auf die Grundlagen. NIS2 ist die Kurzform für die „Directive (EU) 2022/2555 on measures for a high common level of cybersecurity across the Union“. Sie wurde im Dezember 2022 auf europäischer Ebene verabschiedet und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es, in allen Mitgliedsstaaten ein vergleichbares, höheres Niveau an Informations- und Cybersicherheit zu schaffen.

Unterschiede zur ursprünglichen NIS-Richtlinie

Bereits 2016 hatte die EU die erste NIS-Richtlinie erlassen. Diese legte den Fokus auf Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie, Verkehr oder Gesundheitswesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten jedoch, dass diese Reichweite nicht genügte. Angriffe auf Lieferketten, digitale Dienste und mittelständische Unternehmen verdeutlichten, dass Sicherheitslücken längst nicht mehr nur die klassischen Sektoren betreffen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert daher den Geltungsbereich erheblich. Sie bezieht nun auch viele Unternehmen aus Bereichen wie Produktion, Logistik, Abfallwirtschaft, Postdienste, öffentliche Verwaltung oder digitale Dienste mit ein. Damit wächst die Zahl der potenziell betroffenen Einrichtungen europaweit von einigen Hundert auf mehrere Zehntausend.

Zentrale Ziele der NIS2-Richtlinie

Die Richtlinie verfolgt drei Kernziele:

  1. Höhere Cybersicherheit in der Breite: Nicht nur kritische Infrastrukturen sollen geschützt sein, sondern auch wichtige Wirtschaftssektoren, deren Ausfall erhebliche Folgen hätte.
  2. Einheitliche Standards in allen EU-Staaten: Bisher war die Umsetzung von NIS in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich. NIS2 soll für ein vergleichbares Niveau sorgen.
  3. Klarere Verantwortlichkeiten und Pflichten: Unternehmen sollen nicht nur technische Schutzmaßnahmen einführen, sondern auch Managementverantwortung übernehmen, Risiken dokumentieren und Sicherheitsvorfälle zeitnah melden.

Typische Anforderungen, die NIS2 vorsieht

Die Richtlinie selbst enthält noch keine konkrete To-do-Liste für Unternehmen, sondern setzt einen Rahmen. Typische Punkte sind:

  • Einführung von Risikomanagementprozessen
  • technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugangskontrolle, Verschlüsselung, Patch-Management)
  • Notfall- und Business-Continuity-Management
  • Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb enger Fristen
  • Verantwortung auf Ebene der Geschäftsführung

Diese Punkte klingen bereits vertraut, weil sie stark an Normen wie ISO 27001 oder an das IT-Sicherheitsgesetz in Deutschland angelehnt sind. Viele Unternehmen, die heute schon Standards umsetzen, haben also bereits einen großen Teil der erwarteten Anforderungen erfüllt.

3. Status quo in Deutschland

Die europäische NIS2-Richtlinie ist seit dem 16. Januar 2023 gültig. Damit sie Wirkung entfalten kann, muss sie von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht überführt werden. Für diese Umsetzung setzte die EU eine Frist bis zum 17. Oktober 2024. Deutschland hat diese Frist nicht eingehalten, was bereits für Kritik in Brüssel gesorgt hat.

Der aktuelle Stand

Am 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für das sogenannte NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) beschlossen. Dieses Gesetz soll die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht übertragen. Damit ist zwar ein wichtiger Schritt getan, doch endgültig beschlossen und verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Es muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen, in dem Ausschüsse, Bundestag und Bundesrat beteiligt sind.

Zeitplan und Ausblick

Es ist realistisch davon auszugehen, dass die Verabschiedung frühestens Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgt. Erst danach treten die neuen Pflichten und Sanktionen tatsächlich in Kraft. Bis dahin existieren weder konkrete Fristen noch gültige Bußgeldrahmen, auf die sich Unternehmen verbindlich einstellen müssten.

Politische Diskussion

In der politischen Debatte zeigen sich zudem unterschiedliche Interessen. Während einige Akteure eine schnelle und strikte Umsetzung fordern, verweisen andere auf die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Auch die Frage, welche Branchen und Unternehmensgrößen tatsächlich einbezogen werden sollen, wird weiterhin kontrovers diskutiert.

Auswirkungen für Unternehmen heute

Für Unternehmen bedeutet dieser Status quo:

  • Es gibt aktuell keine rechtsverbindlichen Pflichten aus NIS2 in Deutschland.
  • Drohungen mit „verpassten Fristen“ oder „sofortigen Strafen“ sind unzutreffend.
  • Was allerdings sinnvoll ist, sind Vorbereitungen auf das, was mit dem NIS2UmsuCG kommen wird. Unternehmen, die sich heute schon mit Standards wie ISO 27001 oder dem BSI-Grundschutz befassen, können spätere Anpassungen leichter umsetzen.

Fazit zum Status quo

Deutschland ist bei der Umsetzung von NIS2 verspätet. Noch ist nichts in Stein gemeißelt. Wer jetzt behauptet, dass die Pflichten bereits gelten, handelt nicht seriös. Für Unternehmen bleibt deshalb Zeit, strukturiert zu planen, anstatt in hektischen Aktionismus zu verfallen.

4. Was NIS2 nicht ist

Gerade weil NIS2 aktuell so stark beworben und als akute Bedrohung dargestellt wird, ist es wichtig klarzustellen, was die Richtlinie nicht ist. Viele der kursierenden Behauptungen klingen dramatisch, sind aber schlichtweg falsch oder maßlos überzogen.

Keine sofortigen Bußen

Es stimmt, dass NIS2 ein strengeres Sanktionsregime vorsieht als die bisherige Rechtslage. Im Gespräch sind Bußgelder in Millionenhöhe, angelehnt an die Logik der DSGVO. Doch solange das NIS2UmsuCG in Deutschland nicht beschlossen ist, existiert keine rechtliche Grundlage für diese Strafen. Kein Unternehmen kann heute in Deutschland wegen NIS2 belangt werden.

Keine rückwirkenden Fristen

Ein beliebtes Panikszenario lautet, Unternehmen hätten längst Fristen versäumt. Tatsächlich gibt es in Deutschland keine gültigen Fristen, da das nationale Gesetz noch nicht in Kraft ist. Rückwirkende Verpflichtungen wären außerdem rechtlich höchst problematisch und daher kaum durchsetzbar.

Keine Pflicht für jedes Unternehmen

Oft wird so getan, als seien alle Unternehmen in Deutschland betroffen. Fakt ist: NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Nur Unternehmen, die bestimmte Kriterien wie Branche, Umsatz oder Mitarbeiterzahl erfüllen, fallen in den Anwendungsbereich. Kleine Betriebe oder Handwerksunternehmen sind in aller Regel nicht betroffen.

Keine Meldepflicht bei jedem IT-Problem

Ein weiterer Mythos lautet, dass künftig jeder kleine Vorfall sofort an eine Behörde gemeldet werden müsse. In Wahrheit beziehen sich die geplanten Meldepflichten auf erhebliche Sicherheitsvorfälle, die die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität von Netzen und Informationen massiv beeinträchtigen. Routine-Störungen oder kleine Ausfälle gehören nicht dazu.

Keine völlige Unklarheit

Auch wenn das nationale Gesetz noch nicht gilt, ist NIS2 kein unbeschriebenes Blatt. Die Richtlinie definiert einen klaren Rahmen, an dem sich Unternehmen orientieren können. Wer heute schon auf etablierte Standards setzt, bewegt sich in die richtige Richtung. Die Behauptung, man wisse „gar nichts“ und könne deshalb nur blind teure Beratungsangebote einkaufen, ist ebenfalls unzutreffend.

5. Die Angst-Industrie: Wie Marketing Panik erzeugt

Rund um NIS2 hat sich eine regelrechte Angst-Industrie gebildet. Zahlreiche Beratungs- und IT-Dienstleister haben die Richtlinie als Verkaufsargument entdeckt und setzen auf ein Marketing, das weniger auf Aufklärung und mehr auf Verunsicherung zielt. Die Masche ist immer dieselbe: Es werden Szenarien skizziert, die im schlimmsten Fall mit Millionenbußen, persönlicher Haftung oder sofortigen Behördenprüfungen enden. Diese Szenarien sind aber nicht die Realität, sondern bewusst überzeichnete Schreckensbilder.

In Anzeigen, Newslettern und Webinaren tauchen immer wieder Formulierungen auf wie „Bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie drohen hohe Bußgelder“ oder „Wer abwartet, riskiert persönliche Haftung und Reputationsverluste“. Manche Anbieter gehen sogar so weit zu behaupten, dass NIS2 für jedes Unternehmen unabhängig von Branche und Größe gilt. Andere erwecken den Eindruck, als gäbe es bereits konkrete Fristen, die längst abgelaufen seien, und dass Unternehmen schon heute im Fokus der Behörden stünden.

Diese Aussagen wirken auf den ersten Blick dramatisch und erzeugen damit die gewünschte Reaktion: Entscheider sollen das Gefühl bekommen, sofort handeln zu müssen, koste es was es wolle. Doch inhaltlich sind sie unvollständig und irreführend. Es stimmt, dass NIS2 Bußgelder und Haftungsregelungen vorsieht, doch solange die Richtlinie in Deutschland nicht in nationales Recht überführt ist, fehlen die rechtlichen Grundlagen. Auch die Frage, welche Unternehmen konkret betroffen sein werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Realität ist also deutlich differenzierter, als es diese Werbesprüche vermuten lassen.

Der Grund für diese Panikmache liegt auf der Hand. In einem stark umkämpften Markt, in dem Beratungsleistungen austauschbar wirken, verschafft Angst einen Wettbewerbsvorteil. Wer es schafft, ein Unternehmen in Unsicherheit zu versetzen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Unternehmen kurzfristig eine externe Dienstleistung einkauft. Dabei geht es nicht um nachhaltige Partnerschaften oder fachliche Tiefe, sondern um schnelle Abschlüsse, die durch künstlich erzeugten Handlungsdruck zustande kommen.

Für die betroffenen Unternehmen ist das gefährlich. Wer aus Angst falsche Prioritäten setzt, investiert oft in Maßnahmen, die wenig bringen oder später korrigiert werden müssen. Statt einer durchdachten Strategie entsteht so hektischer Aktionismus. Genau deshalb ist es wichtig, sich von solchen Botschaften nicht treiben zu lassen und den Blick auf die tatsächlichen Fakten zu richten.

6. Praxis: Verunsicherung in der Wirtschaft

Die Unsicherheit rund um NIS2 ist nicht theoretisch, sie wird von zahlreichen Verbänden, Fachmedien und Institutionen dokumentiert. Unternehmen stehen vor einer Richtlinie, deren Inhalte klar umrissen sind, deren nationale Umsetzung in Deutschland jedoch auf sich warten lässt. Dieses Spannungsfeld führt zu Missverständnissen und erzeugt eine Atmosphäre, in der Marketingbotschaften leicht verfängliche Wirkung entfalten.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das sogenannte NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zwar am 30. Juli 2025 beschlossen, doch es befindet sich noch immer im parlamentarischen Verfahren. Für Unternehmen bedeutet das: Es gibt keine rechtsverbindlichen Pflichten, die heute schon gelten. Dennoch fühlen sich viele Firmen unter Druck, weil der öffentliche Diskurs und die Beratungsangebote suggerieren, dass sie längst handeln müssten.

Die IHK Köln weist in einem Informationspapier ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen aktuell prüfen sollten, ob sie potenziell betroffen sein könnten, gleichzeitig aber betont sie, dass mit einer Umsetzung in nationales Recht erst bis Ende 2025 zu rechnen ist. Diese Einordnung zeigt, dass Vorbereitung sinnvoll ist, Panik jedoch fehl am Platz.

Auch die IHK Nord Westfalen macht deutlich, dass es derzeit keine gültige deutsche Regelung gibt, die die EU-Vorgaben verbindlich macht. Unternehmen befinden sich in einer rechtlichen Übergangsphase, in der zwar Orientierung möglich ist, aber keine Pflichten bestehen.

Fachpresse wie heise online berichtet regelmäßig über die Verzögerungen und die politischen Diskussionen. Besonders das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland trägt nach diesen Berichten dazu bei, dass in der Wirtschaft der Eindruck entsteht, es bestehe akuter Handlungsdruck. In Wahrheit adressiert das Verfahren jedoch die Bundesregierung, nicht einzelne Unternehmen.

Auch der Branchenverband Bitkom kritisiert den bisherigen Gesetzentwurf und fordert Nachbesserungen. Die öffentliche Position verdeutlicht, dass viele Fragen zur Ausgestaltung noch offen sind. Für Unternehmen ist damit klar: Noch existiert keine feste Schablone, die sie sofort erfüllen müssten.

Zusammengenommen ergibt sich ein klares Bild. Unternehmen sind verunsichert, weil sie widersprüchliche Signale erhalten. Einerseits informieren Behörden und Verbände, dass es noch keine konkreten Pflichten gibt. Andererseits nutzen Beratungsanbieter die Situation, um mit Begriffen wie Bußgeld, Haftung oder sofortiger Meldepflicht Druck aufzubauen. Solange das deutsche Gesetz nicht verabschiedet ist, bleibt die Realität jedoch: Vorbereitung ist sinnvoll, Panik nicht.

7. Was Unternehmen jetzt wirklich tun sollten

Auch wenn NIS2 in Deutschland noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet das nicht, dass Unternehmen untätig bleiben sollten. Zwischen blinder Panik und völliger Ignoranz liegt ein konstruktiver Mittelweg. Wer diesen Weg wählt, ist vorbereitet, ohne unnötige Ressourcen zu verschwenden.

7.1 Betroffenheit prüfen

Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Betroffen sind unter anderem Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen, Produktion, digitale Dienste und öffentliche Verwaltung. Kriterien sind meist Unternehmensgröße (ab 50 Mitarbeitende oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz) sowie die Branche.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig eine Selbstprüfung durchführen, ob sie nach diesen Maßstäben potenziell unter die Richtlinie fallen könnten. Für viele kleine Betriebe besteht kein Risiko, betroffen zu sein.

Ein hilfreiches Werkzeug ist die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit einem kurzen Fragebogen gibt das Tool eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein könnte. Die Nutzung erfolgt anonym und das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich, aber sehr nützlich zur Orientierung.

7.2 Bestehende Maßnahmen bewerten

NIS2 baut inhaltlich stark auf bestehenden Standards wie ISO 27001 oder den BSI-Grundschutz auf. Unternehmen, die bereits zertifiziert sind oder entsprechende Managementsysteme etabliert haben, haben einen deutlichen Vorsprung. Eine Bestandsaufnahme hilft zu erkennen, welche Anforderungen schon erfüllt sind und wo Lücken bestehen.

7.3 Risikomanagement etablieren

Die Richtlinie legt großen Wert auf systematisches Risikomanagement. Wer Bedrohungen, Schwachstellen und mögliche Auswirkungen strukturiert dokumentiert, kann gezielt priorisieren. Diese Vorgehensweise ist nicht nur ein regulatorisches Muss, sondern auch eine gute Basis für die betriebliche Resilienz.

7.4 Melde- und Reaktionsprozesse vorbereiten

Auch wenn die Meldepflichten noch nicht rechtskräftig sind, ist es sinnvoll, heute schon Prozesse zu entwickeln, wie Sicherheitsvorfälle erkannt, klassifiziert und behandelt werden. Ein funktionierendes Incident-Response-Konzept verhindert nicht nur Schäden, sondern erleichtert später die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

7.5 Zuständigkeiten klar regeln

Ein häufiger Schwachpunkt in Unternehmen ist unklare Verantwortung. NIS2 betont ausdrücklich die Rolle der Geschäftsleitung. Schon jetzt sollten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Eskalationswege klar definiert werden, damit es im Ernstfall keine Kompetenzlücken gibt.

7.6 Interne Kommunikation fördern

Informationssicherheit ist keine reine IT-Aufgabe. Geschäftsführung, Compliance, IT und Fachbereiche müssen denselben Informationsstand haben. Transparente Kommunikation verhindert Panik und sorgt dafür, dass Entscheidungen auf Fakten basieren.

7.7 Seriöse Partner wählen

Die aktuelle Situation zieht viele Anbieter an, die mit Druck arbeiten. Unternehmen sollten sehr genau prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten. Seriöse Partner informieren faktenbasiert, weisen auf den aktuellen Rechtsstand hin und arbeiten mit etablierten Standards. Wer stattdessen nur mit Angstrhetorik operiert, liefert selten nachhaltige Lösungen.

7.8 Dokumentation als Sicherheitsnetz

Frühzeitige Dokumentation der eigenen Maßnahmen zeigt im Ernstfall, dass ein Unternehmen seine Hausaufgaben gemacht hat. Auch wenn noch keine konkreten gesetzlichen Pflichten greifen, ist es vorteilhaft, Fortschritte, Entscheidungen und Analysen nachvollziehbar festzuhalten.

Zwischenfazit

Unternehmen müssen heute weder Fristen einhalten noch Sanktionen fürchten. Aber sie können die Zeit nutzen, um Strukturen aufzubauen, die ihnen in Zukunft zugutekommen. Wer vorbereitet ist, spart später Kosten und Aufwand. Der richtige Weg liegt nicht in Panik und übereilten Projekten, sondern in einem ruhigen, planvollen Vorgehen.

8. Erweiterte Checkliste für Unternehmen

Die folgende Checkliste bietet Unternehmen eine praxisnahe Orientierung, wie sie sich sinnvoll vorbereiten können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber die zentralen Handlungsfelder, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach der Umsetzung des deutschen NIS2-Gesetzes relevant sein werden.

Betroffenheit klären

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen nach Branche, Größe und Umsatz in den Anwendungsbereich fällt.
  • Nutzen Sie dazu die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI, um eine erste Einschätzung zu erhalten.

Sicherheitsarchitektur bewerten

  • Analysieren Sie vorhandene Schutzmaßnahmen in IT und OT.
  • Prüfen Sie, ob grundlegende Themen wie Zugangskontrolle, Netzwerksicherheit, Patch-Management und Verschlüsselung abgedeckt sind.

Risikomanagement etablieren

  • Dokumentieren Sie systematisch Risiken, Bedrohungen und Schwachstellen.
  • Legen Sie Verfahren zur Risikobewertung und Priorisierung fest.

Notfall- und Meldeprozesse vorbereiten

  • Entwickeln Sie Abläufe, wie Sicherheitsvorfälle erkannt, bewertet und gemeldet werden können.
  • Testen Sie regelmäßig die Incident-Response-Prozesse in Übungen.

Verantwortung verankern

  • Klären Sie, wer in der Geschäftsführung die Gesamtverantwortung trägt.
  • Definieren Sie klare Zuständigkeiten in IT, Compliance und Fachbereichen.

Interne Sensibilisierung

  • Schulen Sie Mitarbeitende regelmäßig in Bezug auf Cybergefahren und Meldewege.
  • Stellen Sie sicher, dass Informationen nicht nur in der IT, sondern auch in der Führungsebene verstanden werden.

Externe Partner sorgfältig auswählen

  • Achten Sie darauf, dass Berater faktenbasiert informieren und nicht mit Panik arbeiten.
  • Orientieren Sie sich an Partnern, die mit etablierten Standards wie ISO 27001 oder BSI-Grundschutz arbeiten.

Fortschritte dokumentieren

  • Halten Sie Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungen nachvollziehbar fest.
  • Eine saubere Dokumentation zeigt im Ernstfall, dass Ihr Unternehmen frühzeitig gehandelt hat.

9. Vision und Haltung von ISX

Die Diskussion um NIS2 zeigt sehr deutlich, wie der Markt funktioniert. Viele Anbieter arbeiten mit Panik und wollen kurzfristige Aufträge generieren. ISX geht bewusst einen anderen Weg. Unser Anspruch ist es, Informationssicherheit so aufzubauen, dass sie nicht auf Angst basiert, sondern auf Klarheit, Substanz und Verlässlichkeit.

Wir verstehen Informationssicherheit als ein Haus. Dieses Haus braucht ein Fundament, stabile Wände, ein Dach und eine durchdachte Architektur. Einzelne Maßnahmen oder isolierte Projekte sind wie lose Ziegel. Sie schaffen keine Sicherheit, sondern höchstens eine Illusion davon. Unser Ansatz besteht darin, die gesamte Architektur für unsere Kunden aufzubauen, zu konfigurieren und dauerhaft zu betreuen.

Damit unterscheiden wir uns klar von jenen, die mit Drohkulissen arbeiten. Anstatt mit angeblich sofortigen Bußgeldern zu drohen oder mit vermeintlich letzten Chancen zu werben, schaffen wir ein Umfeld, in dem Unternehmen langfristig planen können. Sicherheit darf kein Panikprodukt sein. Sicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, den wir übernehmen, damit unsere Kunden sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ein weiterer Kernpunkt unserer Haltung ist die Verantwortung der Geschäftsführung. NIS2 betont die Rolle der Leitungsebene und das zu Recht. Informationssicherheit ist Chefsache, weil sie über Resilienz und Zukunftsfähigkeit entscheidet. Gleichzeitig ist es unrealistisch, von jeder Geschäftsführung zu erwarten, dass sie regulatorische Details, Normen und technische Maßnahmen selbst im Blick behält. Genau hier setzen wir an. Wir übernehmen die Rolle des externen CISO, der Orientierung gibt, operative Maßnahmen steuert und strategische Weitsicht gewährleistet.

Unsere Vision ist es, Informationssicherheit in Unternehmen so selbstverständlich zu machen wie Strom oder Wasser. Sie bleibt im Alltag unsichtbar, ist aber unverzichtbar, wenn es darauf ankommt. Wir setzen dabei auf etablierte Standards, klare Prozesse und kontinuierliche Verbesserung. Panikmache lehnen wir ab.

In einer Zeit, in der viele Beratungsfirmen den Markt mit Angst überfluten, steht ISX für einen anderen Weg. Informationssicherheit ist kein Damoklesschwert, sondern eine Chance für Stabilität, Vertrauen und Zukunftssicherheit.

10. Fazit: Klarheit statt Panik

NIS2 ist eine bedeutende europäische Richtlinie, die die Cybersicherheit in der gesamten Union auf ein neues Niveau heben soll. Sie wird auch für viele deutsche Unternehmen relevant werden. Doch eines ist entscheidend: Noch gibt es in Deutschland kein verabschiedetes Gesetz, das die Vorgaben rechtsverbindlich macht. Damit existieren auch keine Fristen, keine Bußgelder und keine Meldepflichten, die heute schon greifen würden.

Die aktuelle Panikmache vieler Beratungsfirmen ist deshalb fehl am Platz. Unternehmen, die sich von Angstrhetorik leiten lassen, riskieren unnötige Kosten und Fehlentscheidungen. Sinnvoll ist es dagegen, die Zeit bis zur Umsetzung konstruktiv zu nutzen. Wer seine Betroffenheit prüft, vorhandene Sicherheitsmaßnahmen bewertet und Verantwortlichkeiten klar regelt, ist bestens vorbereitet, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

ISX steht in diesem Umfeld für einen Ansatz, der auf Substanz und Klarheit setzt. Wir begleiten Unternehmen mit einem strukturierten Modell, das Informationssicherheit zu einem stabilen Fundament macht. Nicht Panik, sondern Planung bestimmt unseren Weg. Informationssicherheit ist für uns kein kurzfristiges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der Unternehmen zukunftssicher macht.

Damit endet der Artikel mit einer einfachen Botschaft. Bereiten Sie sich vor, aber lassen Sie sich nicht in Panik versetzen. NIS2 kommt, doch es gibt keinen Grund für überstürzte Maßnahmen. Unternehmen, die jetzt ruhig und planvoll handeln, sichern sich nicht nur die Einhaltung künftiger Vorgaben, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil.

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